«Bi üs sit dir guet ufghobe.»
Das Zentrum Mösli bietet Wohnen, Betreuung und Pflege in einem geschützten Umfeld. Wir sorgen mit Lebensfreude und Engagement für die Zufriedenheit aller Beteiligten.Siedlung
Wohn- und Pflegeheim
Begleitetes Wohnen
Wird Ihnen das selbständige Haushalten, Kochen und Waschen zu viel, Sie möchten Ihre Selbständigkeit jedoch behalten, so eignet sich unser «Begleitetes Wohnen» für Ihre Bedürfnisse. In unserer angegliederten Wohnung haben Sie Ihr eigenes Zimmer und Ihre eigene Toilette mit Nasszelle. Sie richten mit Ihren persönlichen Möbeln das Zimmer ein und teilen die Wohnung mit einer Mitbewohnerin oder einem Mitbewohner. Jedes Zimmer verfügt über einen schönen Gartensitzplatz.
Wohnen mit Betreuung und Pflege
Sie wohnen in einem Einzelzimmer, das Sie mit Ihren persönlichen Möbeln eingerichtet haben. Jedes Zimmer verfügt über eine eigene Toilette mit Nasszelle und einen schönen Balkon oder Sitzplatz. Rund um die Uhr erhalten Sie die notwendige Betreuung und Pflege. Soweit als möglich gestalten Sie Ihren Alltag selber und nehmen aktiv an unseren Veranstaltungen teil.
Ferienzimmer
Das Zentrum Mösli bietet ein Ferienzimmer für Menschen, die vorübergehend Erholung benötigen oder eine Übergangslösung bis zum Institutionseintritt suchen, aber auch zur Entlastung der Angehörigen.
Preise
- Zimmer – Wohnen mit Betreuung und Pflege
- Ferienzimmer – Wohnen mit Betreuung und Pflege
- Miete Wohnung – Siedlung
Der Infrastrukturbetrag ist von der kantonalen Behörde indexiert und kann jährlich neu bestimmt werden.
Die Einstufung des Bewohnenden in eine Betreuungs- und Pflegestufe (0–12) erfolgt gemäss den Richtlinien der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Die Ersteinstufung wird jeweils nach dem Einzug ins Heim vorgenommen und, wenn nötig, dem veränderten Gesundheitszustand angepasst.
Mitfinanzierungbeträge
Die Mitfinanzierungbeträge der Krankenversicherer und des Kantons werden von der Institution direkt mit den beiden Partnern abgerechnet.
Vermietung von Krankenmobilien
Die Vermietung von Krankenmobilien wird separat in Rechnung gestellt, sofern diese nicht in der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) des Eidgenössischen Departements des Innern aufgeführt sind.